Das Erstgespräch ist kostenlos und dient dem persönlichen Kennenlernen und der Aufklärung über die Abläufe der Therapie.
Bitte machen Sie vorher telefonisch oder per Mail einen Termin mit mir aus.
Gemäß dem Psychotherapiegesetz unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht. Aufgrund meiner Ausbildung bin ich zur Supervision verpflichtet, die ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegt.
Unter besonderen Umständen können auch Hausbesuche vereinbart werden, was jedoch einer Vorabklärung bedarf .
(z.B. Immobilität, Spitalsbesuche, Angst davor das Haus zu verlassen)
Während der Pandemie werden Telefonate als auch Sitzungen via Videotelefonie von den Krankenkassen als Teil der therapeutischen Behandlung anerkannt. In dieser Zeit kann deshalb auch für diese Stunden ein Antrag für Kostenzuschuss gestellt werden.
Eine Einheit dauert 50 Minuten, wobei auch Doppelstunden möglich sind.
Je nach Verfügbarkeit sind auch Sozialtarife vereinbart werden, die nach nach den Möglickeiten der Klienten richten.
Es mir wichtig, Klienten so viel Freiraum wie möglich zur Verfügung zu stellen. In den meisten Fällen bietet die Praxis für einen ungestörten Austausch. Die Therapiestunde kann jedoch auch draußen bei einem Spaziergang abgehalten werden.